Dichtheitsprüfung
Warum müssen Grundstücksentwässerungen dicht sein?
Wir führen Druckprüfungen nach EN 1610 mit Luft und Sichtprüfungen nach DIN 1986 durch.
Über undichte Grundstücksentwässerungen dringt häufig Grundwasser ins öffentliche Schmutzwassernetz ein. Dieses „Fremdwasser“ führt zur hydraulischen Überlastung von Kanalnetzen und Kläranlagen und sorgt dafür, dass öffentliche Kläranlagen mit erheblich höheren Kosten betrieben werden müssen. Fremdwasser belastet dadurch den Gebührenzahler mit erheblichen zusätzlichen Kosten.
Nach der Eigenkontrollverordnung muss in Zukunft jeder Grundstückseigner die Dichtheit seines Abwassersystems in regelmäßigen Zeitabständen nachweisen. Dies wird im Wasserhaushaltsgesetz § 60 WHG, geregelt.
Man unterscheidet bei der Dichtheitsprüfung zwischen einer Druckprüfung und einer Sichtprüfung.
Druckprüfung
Gemäß DIN EN 1610 und Arbeitsblatt ATV-DVWK-A 139 muss eine neu erstellte Abwasserleitung, Revisionsschacht und zugehörige Elemente vor einer Inbetriebnahme durch eine Druckprüfung mit Wasser oder mit Luft auf Dichtheit geprüft werden.
Die DIN EN 1610 schreibt auch ein Protokoll vor, nach dem die Dichtheitsprüfung abgenommen bzw. dokumentiert werden muss. Das Protokoll der Dichtheitsprüfung ist je nach Abwassersatzung aufzubewahren oder der Gemeinde vorzulegen.
Sichtprüfung
In der DIN 1986 Teil 30 werden die Pflichten zur Dichtheitsprüfung für bestehende Abwasserleitungen beschrieben.
Die Sichtprüfung mit einer Kamera ist gemäß DIN 1986 Teil 30 nur für einen bestehenden Kanal zulässig und muss dokumentiert werden.
In der Regel ist eine optische Prüfung vom Hausanschluss ausreichend und zulässig. Dabei wird der Hausanschluss nach einer Kanalreinigung mit einer Kamera untersucht.
Die Gemeinden können in ihrer Abwassersatzung allerdings eine Druckprüfung zwingend vorschreiben, unabhängig vom Ergebnis der optischen Inspektion.